Beratung

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Die Beratungstätigkeit von Anwältinnen und Anwälten ist vielfältig. Oftmals geht es um die Frage, wie eine künftige Rechtsbeziehung sinnvoll ausgestaltet werden könnte. In anderen Fällen ist der “Störfall” bereits eingetreten oder zeichnet sich zumindest ab.

In der täglichen Rechtsberatung geht es oft darum, dass wir gemeinsam die Situation ausleuchten und mit vertretbarem Aufwand ein möglichst scharfes Bild gewinnen. Punktuelle Fragen kann ich bereits am Telefon oder per e-mail beantworten. Oft kann eine gewissenhafte Beratung aber erst erfolgen, nachdem ich die einschlägigen Dokumente (z.B. Verträge, Korrespondenz) gesichtet habe. Letztlich bestimmen Sie den Grad der Abklärung. Ein schriftliches Exposé kann z.B. folgende Elemente umfassen:

  • kurze Darstellung der Situation / des Sachverhalts
  • zur Verfügung gestellte Dokumente
  • allfällige Beschränkung des Untersuchungsgegenstandes
  • allfällige Etappenbildung
  • geprüfte Rechtsfragen
  • Fundstellen
  • rezeptartige Handlungsanweisung