Profil

Ivo Künzler, Einsicht Büro

Tätigkeitsgebiete

Ich führe mehrheitlich Prozesse in folgenden Rechtsgebieten:

  • Gebrauchsüberlassung (Miete, Pacht, Leihe und Darlehen)
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht (inkl. SVG und BetmG)
  • Bau-, Planungs- und Umweltrecht (Kanton St. Gallen)

Daneben erstelle ich als eingetragener Notar auch sämtliche gängigen öffentlichen Urkunden des täglichen Lebens, wie. z.B.:

  • Ehe-Erbverträge
  • öffentliche letztwillige Verfügungen
  • Vorsorgeaufträge (beurkundete Verfügungsfähigkeit)
  • Bürgschaftserklärungen
  • Urkunden des Gesellschaftsrechts (Gründung, Statutenänderung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung und Auflösung)

Durch eine frühzeitige Beratung in privaten oder geschäftlichen Situationen können Sie sich angemessen auf Konflikte vorbereiten oder diese gar vermeiden. Dazu prüfe ich auf Wunsch insbesondere Ihre Verträge und auch übernehme auch gerne die erste Rechtswahrung und Beweissicherung bei Leistungsstörungen.

verwandte Tätigkeiten

In folgenden Bereichen bin ich unter anderem zur Pflege meines Fachwissens engangiert:

  • Vertrauensanwalt des Mieterverbandes MVO
  • Mitglied einer Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtstreitigkeiten
  • Lehrperson für OR und ZGB (zbw), insbesondere für Miet- und Arbeitsrecht an der Ostschweizer FH Ost
  • Mitglied St. Galler Juristenverein
  • Mitglied SGAV und SAV

Werdegang

  • 1992:Matura an der SAMD in Davos
  • 1996:Lizenziat an der HSG, Praktikum im Baudepartement
  • 1997:Gerichtsschreiber am Kreisgericht
  • 2000:Anwaltspatent, Einzelrichterkompetenz in Strafsachen
  • 2003:Aufnahme der Tätigkeit als Rechtsanwalt

Philosophie

Dank meiner Fokussierung auf einzelne Rechtsgebiete bin ich in der Lage, Sie effizient zu beraten und Prozesse kostengünstig zu führen. Auch Prozesse mit ca. 50 Klägern sind nach eigener Erfahrung über alle Instanzen problemlos zu bewältigen (z.B. Mietzinshöhe).

Schlanke Infrastruktur und Berufserfahrung erlauben es insbesondere kleineren Kanzleien, Ihren Fall kostengünstig zu führen. Der klassische Anwalt fühlt sich dabei in erster Linie dem eigenen Klienten, dem Juristen-Handwerk und den Standesregeln verpflichtet. Er tritt unter seinem Namen auf und haftet persönlich und unbeschränkt.